Auseinandersetzungen rasch und kostengünstig zu beheben, und zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen des Einzelnen, ist somit das erklärte Ziel einer Wirtschaftsmediation. Dabei geht es nicht um Recht haben und schuld sein, sondern darum die unterschiedlichen Auffassungen zu einem Thema mit Hilfe unserer neutralen Mediatorrinnen / Mediatoren aus verschiedenen Sichtweisen zu betrachten umso gemeinsam eine positive Zusammenarbeit anzustreben. Um Ihnen nun die Entscheidung mit uns in Verbindung zu treten zu vereinfachen, haben wir für Sie vorab ein paar interessante Informationen zum Thema Wirtschaftsmediation zusammengefasst:
Wann sind Sie bei einem Wirtschaftsmediator genau richtig?
Je nach der Position im Unternehmen sowie die Nähe zu den Streitparteien spürt man unter Umständen schon sehr früh, wenn Konflikte im Argen liegen. Dabei gibt es Entscheidungsträger welche lieber abwarten und wieder andere welche als Vorgesetzte den Streit mit Bestimmungen und Vorschriften beilegen wobei jedoch der eigentliche Konflikt immer noch intensiv weiter schwillt. In diesen Fällen wäre es jedoch bereits ratsam, sich erstmals an unsere Wirtschaftsmediatorinnen / Wirtschaftsmediatoren zu wenden. Dieser klärt Sie dann über die Sinnhaftigkeit einer Mediation in der Wirtschaft sowie in Ihrem persönlichen Fall auf und erläutert mögliche Vorgehensweisen. Nachstehend ein kleiner Einblick in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsmediators:
Innerbetriebliche Auseinandersetzungen:
- Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Konflikte: Differenzen bei Tarifverhandlungen, Verträgen, usw..
- Unlösbare Konflikte zwischen Mitarbeitern – Mobbing!
- Differenzen zwischen Gesellschaftern: Wenn persönliche und unternehmerische Ziele verschmelzen und für Streitereien sorgen, die das Unternehmen gefährden.
- Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung.
Auch der Einsatzbereich für außerbetriebliche Konflikte hat eine große Bandbreite, unter anderem:
- Schwierige Kunden-Lieferanten-Beziehungen.
- Wenn das Unternehmen Probleme mit einer öffentliche Einrichtung hat, wie zum Beispiel der Umweltschutzbehörde, … .
- Aber auch bei Problemen, die aus wirtschaftlicher Tätigkeit entstehen, wie Produkthaftungen, Wettbewerbsschutz, Urheberrecht, usw..
Bei all diesen Konflikten ist es immer sinnvoll, eine gemeinsame Lösung also eine Mediationsvereinbarung anzustreben. Unabdingbare Voraussetzung für eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung ist, dass alle von dem Konflikt Betroffenen mit einer Unternehmensmediation einverstanden sind. Diese ist freiwillig und es kann bzw. darf keine der Parteien dazu gezwungen werden.
Wie funktioniert eine Wirtschaftsmediation?
Die Parteien erklären sich mit dem Wirtschaftsmediator einverstanden und nehmen freiwillig – nach Kenntnisnahme über die Grundsätze und den Ablauf eines Mediationsverfahrens – an diesem teil. Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Die Mediation in der Wirtschaft selbst beginnt meist mit einer Bestandsaufnahme, den zu besprechenden und eventuell wegzulassenden Themen. Der Mediator – als außenstehende Person – versucht die Interessen hinter den jeweiligen Standpunkten zu finden. Diese helfen den Streitparteien dann bei der Erstellung der Lösungsvorschläge. Eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Konfliktbeilegung der betroffenen Personen entscheidet letztendlich über die für alle Beteiligten annehmbare Konfliktlösung. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer durch unsere Mediatorin bzw. Mediator protokolieren Abschlussvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Einer guten weiteren Zusammenarbeit steht ab nun nichts mehr im Wege.
Eine Wirtschaftsmediation durch Ihre-Mediation.com ist der erste Schritt, bei auftauchenden bzw. bestehenden Streitigkeiten sowie Konfliktfeldern. In diesem Sinne, freuen wir uns auf Ihren Anruf!