Auf dem Kriegsschauplatz eines Erbfalls können viele Beteiligte tätig sein, leider auch angebliche oder tatsächliche „Erbschleicher“. Manchmal greifen sich Angehörige schon am Totenbett, was sie finden können, Geld, Schmuck oder vielleicht die Teller mit Goldrand, die ihnen angeblich vom Verstorbenen als Vermächtnis versprochen waren. Fragen kann man ihn nicht und das einzige Schriftstück, das seinen letzten Willen wiedergeben könnte, das Testament, ist oft nicht formgerecht, ungültig oder unvollständig, manchmal sogar gefälscht oder auf rätselhafte Weise verschwunden.
Kontaktfeld – Mediation bei Erbstreitigkeiten
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„Wir sind doch eine Familie“, lautet der Aufschrei gegen tatsächliche oder vermeintliche Erbschaftsbetrügereien. Aber bei einem Erbfall wird der Zusammenhalt von Familien oft durch Habsucht, Gier, Neid oder Rechthaberei zerstört. Die Familienverhältnisse zerrütten sich manchmal sogar für immer. Jahrelange Erbschaftsprozesse sind eine häufige Begleiterscheinung. Sie finden vor dem Hintergrund des komplizierten Erbrechts statt. Es fordert auch von zerstrittenen Erben, bis zur endgültigen Erbauseinandersetzung eine Erbengemeinschaft zu bilden. Verbitterte Streitigkeiten voller Hass und Missgunst können dann entstehen. Aber auch um umstrittene Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche lässt sich jahrelang prozessieren. Sie entstehen, wenn der Erblasser das Erbe ungleich verteilt hat oder zu seinen Lebzeiten größere Schenkungen vornahm.
Der Krieg der Erben vor den Gerichten ist jedoch nicht zwangsläufig. Als Alternative bietet sich die Durchführung einer Erbschaftsmediation an. Sie ist ein Verfahren, das auf Kooperation, statt auf gerichtliche Konfrontation setzt und auf der Freiwilligkeit der Beteiligten beruht. Bei einer Mediation erreicht man oft wesentlich schnellere, elegantere und harmonischere Lösungen zu geringeren Kosten als vor Gericht. Der Mediator oder die Mediatorin fungieren hierbei als neutrale Vermittler. Sie betätigen sich wie ein „Manager“ der Kommunikation, bleiben aber immer neutral, äußern keine Verurteilungen und schlagen sich nicht auf eine der beiden Seiten.
Konflikte ums Erbe beilegen
Ziel der Erbschaftsmediation ist es, nach den Interessen und Zielvorstellungen zu forschen, die sich hinter den Positionen und Ansprüchen der Beteiligten verbergen. Das Verfahren besteht aus mehreren strukturierten Gesprächen, bei denen alle strittigen Gesichtspunkte zur Sprache kommen können, auch Familienkonflikte. Die Aufgabe ist es, ohne Rechthaberei, Starrsinn oder Sturheit nach Lösungen zu suchen, die gerecht und vertretbar sind, statt nach Siegern und Verlierern zu forschen. Statt Fragen aus der Vergangenheit nachzugehen, richtet sich der Horizont bei solchen Mediationen in die Zukunft, vor allem beim Entwickeln und Diskutieren möglichst vieler Lösungsvarianten. Welche Interessen bei welchen Varianten am besten berücksichtigt werden, ist ein weiterer Bestandteil der Diskussion, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Gemeinsam gefundene Einigungspunkte werden dann auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und in Form einer schriftlichen, in protokollarischer Form, Vereinbarung festgehalten. Durch dieses Verfahren kommt es bei über zwei Drittel aller Mediationen zu einer dauerhaften Lösung der Konflikte.
Die Durchführung einer solchen privaten Mediation kann schnell und unbürokratisch ablaufen. Die Sitzungen werden in der Regel nach Stundenhonoraren abgerechnet, so dass die Kosten übersichtlich bleiben und meist unter den Gerichts- und Anwaltskosten bei regulären Erbschaftsprozessen liegen. Erbschaftsmediationen führen oft zu maßgeschneiderten Lösungen, die die Situation der Beteiligten berücksichtigen. Sie sind für die meisten Konfliktbereiche anwendbar, die mit Erbschaften und dem Erbrecht in Verbindung stehen, angefangen mit der richtigen Abfassung, Verwahrung und Hinterlegung eines Testaments. Zu den weiteren Bereichen, die sich für dieses Verfahren anbieten, zählen alle Konflikte, die sich um Erbverträge, Vermächtnisse, Erbengemeinschaften, Erb- und Pflichtteile, Enterbungen, Erbverzichte, Erbausschlagungen oder um die Vererbung von Unternehmen drehen.
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