Am häufigsten entstehen Konfliktfelder mit Lieferanten durch Lieferverzug, Beanstandung der gelieferten Ware oder Dienstleistung sowie Unklarheiten bei der Rechnungsstellung. Der Unternehmer wird im Falle eines Lieferverzugs oder Mangels zunächst mit einer schriftlichen Mahnung reagieren und seinem Lieferanten eine angemessene Frist zur Lieferung bzw. Nachbesserung setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist bleibt dem Unternehmer der Gang vor Gericht oder die Einschaltung eines Mediators, um die Konflikte mit seinem Lieferanten zu lösen.
Kontaktfeld – Mediation mit Lieferanten
: 030 74 78 50 62| : info@ihre-mediation.com
Welche Vorteile bietet der Mediator?
Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist zunächst auf jeden Fall mit sehr hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Darüber hinaus bleibt der Ausgang des Verfahrens offen, desweiteren gibt es unabhängig vom späteren Urteil nur sehr selten einen wirklichen Gewinner. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und dem Lieferanten werden nachhaltig beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall dauerhaft zerstört werden.
Der Mediator versteht sich dagegen nicht als Richter, sondern als neutraler Dritter, der zwischen den Beteiligten vermitteln soll und will. Das aufeinander zugehen, zusammen eine Konfliktklärung über ein Wirtschaftsmediation anstreben, zeigt den Kunden sowie dem Lieferanten nicht nur den guten Willen an sich. Die Argumente der Streitparteien werden dabei angemessen gehört und jede Partei erhält seinen Raum um den Konflikt aus seiner Sicht darzustellen. Im Verlauf der Wirtschaftsmediation finden alle Streitparteien zu einer gemeinsamen einvernehmlichen Konfliktlösung.
Ein Mediator kann Konflikte mit Lieferanten auf diese Weise meist innerhalb weniger Wochen aus der Welt schaffen und ermöglicht beiden Seiten eine weitere Zusammenarbeit auf vertrauensvoller Basis. Darüber hinaus findet das gesamte Mediationsverfahren außerhalb der Öffentlichkeit statt, was beim Gerichtsverfahren nicht immer gewährleistet ist. Dadurch bleibt den Streitparteien eine eventuell negative Außendarstellung erspart.
Erfolgsaussichten der Mediation bei Konflikten mit Lieferanten
Der Mediator kann von jeder Partei für eine Mediation angefragt werden und wird auch nur nach direkter Beauftragung und unter Einverständnis aller Beteiligten tätig. Für den erfolgreichen Verlauf einer Mediation mit Lieferanten ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass der Konflikt mit dem Lieferanten noch nicht zu sehr eskaliert ist. Grundsätzlich gilt, dass die Erfolgsaussichten einer Mediation steigen, je früher ein neutraler Schlichter hinzugezogen wird. Im Schnitt kann von einer Erfolgsquote von mindestens 70 % ausgegangen werden, da es bei Konflikten mit Lieferanten meistens ausschließlich um wirtschaftliche bzw. monetäre Aspekte geht.
Die Kosten einer außergerichtlichen Mediation mit Lieferanten werden in den meisten Fällen ebenso von der Rechtsschutzversicherung übernommen wie Anwalts- oder Gerichtskosten. Dies sollte aber auf jeden Fall immer im Vorfeld abgeklärt werden sollte.